Zulassung & Bewerbung
Zulassung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule Wismar ist die Hochschulzugangsberechtigung.
Damit kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- die allgemeine Hochschulreife oder
- die fachgebundene Hochschulreife oder
- die Fachhochschulreife oder
- einer durch Rechtsvorschrift, insbesondere §§ 19 und 20 des Landeshochschulgesetzes (Zugangsprüfung; Einstufungsprüfung) oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung.
Bewerben
Sie können jedes Jahr zum Wintersemester starten. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli des Zulassungsjahres. Der Antrag auf Zulassung kann von der Allgemeinen Studienberatung der Hochschule angefordert werden (Telefon: 03841 / 753 212) oder über die Internetseiten der Hochschule hier heruntergeladen werden.