Zulassung und Bewerbung
Studienbewerber, die im Rahmen des internationalen Bachelor-Studienganges Wirtschaftsinformatik studieren möchten, sind an beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert.
Gilt für Studienbewerber aus Polen:
Studenten, die aus Polen kommen, bewerben sich direkt an der Universität Stettin. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der Hochschule Wismar als auch von der Universität Stettin.
Notwendige Dokumente sind folgende:
Universität Stettin
- Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der Uni Stettin) und 3 Lichtbilder (35 x 45 mm)
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über Zahlung einer Aufnahmegebühr (85 zl)
Das wesentliche Element beim Qualifikationsverfahren an der Universität Szczecin ist Wettbewerb, der auf der Punktzahl aus den Ergebnissen der Abitur- bzw. Reifprüfung oder aus Abschlusszeugnis einer Oberschule basiert.
Hochschule Wismar
- Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der HS Wismar) und 1 Lichtbild
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Zertifikat der deutschen (DSH II, TESTAF) Sprache
Gilt für Studienbewerber aus Deutschland:
Studenten, die aus Deutschland kommen, bewerben sich direkt an der HS Wismar bis 15.07 jedes Jahres. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin.
Die notwendige Dokumente sind folgende:
Hochschule Wismar
- Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der HS Wismar) und 1 Lichtbild
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer Krankenversicherung
Universität Stettin
- Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der Uni Stettin) und 3 Lichtbilder
- Nachweis einer Krankenversicherung (nach dem 2. Semester einreichen!)
- Kopie des Personalaussweises bzw. Passes
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)
Nicht polnischsprachige Zeugnisse und Dokumente müssen Sie in Form einer beglaubigten Übersetzung vorlegen.
Gilt für ausländische Studienbewerber:
Alle ausländischen Studienbewerber bewerben sich entweder an der HS Wismar oder an der Universität Stettin (zur Auswahl). Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin.
Zusätzlich zu den oben erwähnten sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Stipendienbescheinigung oder Finanzierungsnachweis bei Eigenfinanzierung
- Nachweis über ein bis zwei Jahre erfolgreiches Studium an einer Heimatuniversität
- Zertifikat der deutschen (DSH, TESTAF) bzw. englischen (TOEFL) bzw. polnischen Sprache