Berufsperspektiven und Kompetenzen
Wir versprechen:
Sie lernen, praxisrelevante Probleme und deren Strukturen zu erkennen, mögliche Problemlösungen zu erarbeiten, Argumente zu ordnen und kritisch gegeneinander abzuwägen sowie eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Dazu werden Sachverhalte analysiert, komplexe Falllösungen angefertigt und strukturiert präsentiert.
Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfordert neben Fachwissen Sicherheit im Auftreten und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von sog. Schlüsselqualifikationen und die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet.
Am Ende des Studiums sollen Sie in der Lage sein, auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig innerhalb einer vorgegebenen Frist wirtschaftsjuristische Probleme anwendungsbezogen zu bearbeiten
Und dann?
Vielfältige Möglichkeiten stehen Ihnen nach dem Studium offen.
Der Bachelorabschluss qualifiziert Sie für Tätigkeiten in allen Unternehmensbereichen der unterschiedlichsten Branchen, in der Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, in Verbänden und anderen nationalen und internationalen Organisationen sowie in der Verwaltung - eben überall dort, wo juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind.
So eröffnen sich Einsatzmöglichkeiten in Wirtschaftsunternehmen als qualifizierte juristische Mitarbeiter mit ausgewiesener betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Sie können in den unterschiedlichsten Funktionen bei Finanzdienstleistungsunternehmen (insbesondere Banken, Sparkassen und Versicherungen) sowie bei Handels-, Dienstleistungs-, Handwerks- und Industrieunternehmen eingesetzt werden. Ein wichtiger Bereich ist auch die Tätigkeit in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros sowie in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. In den großen wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltskanzleien eröffnen sich interessante Berufsfelder z.B. im Bereich von Unternehmenskäufen und -verkäufen oder bei Kapitalmarkttransaktionen. Nach geltendem Recht haben Sie allerdings nicht die Möglichkeit, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden oder als Richter oder Staatsanwalt tätig zu sein.
Sie können sich aber auch – wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind – für ein anschließendes Masterstudium an der Hochschule Wismar oder einer anderen in- oder ausländischen Hochschule entscheiden.