Zulassung, Bewerbung Und einschreibung
Zulassung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule Wismar ist die Hochschulzugangsberechtigung.
Damit kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die von dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt worden ist oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung nach abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich.
Eine Zulassungsbeschränkung besteht nicht.
Bewerben
Sie können jedes Jahr zum Wintersemester starten. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli des Zulassungsjahres.
Der Antrag auf Zulassung kann von der Allgemeinen Studienberatung der Hochschule angefordert werden (Telefon 03841/753 212) oder über die Internetseite der Hochschule hier heruntergeladen werden.
Einschreiben
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und den Zulassungsbescheid in Ihren Händen halten, bedarf es der Immatrikulation an der Hochschule Wismar, der so genannten Einschreibung.
Auf dem Zulassungsbescheid ist ein Datum vermerkt, der Termin zur persönlichen Einschreibung. Dieser sollte unter keinen Umständen verpasst werden, sonst riskiert man, den gerade erhaltenen Studienplatz zu verlieren.
Die Immatrikulation ist die Einschreibung als Student/in, durch die Sie Ihren Studienplatz mit einer Unterschrift auf dem Immatrikulationsformular annehmen.
Bei der Einschreibung muss der Zulassungsbescheid, der Nachweis der Krankenversicherung sowie der Einzahlungsbeleg über den Semesterbeitrag vorgelegt werden. Der Nachweis über die Krankenversicherung ist meist schnell erbracht, da Sie in der Regel über die Familienversicherung bei Ihren Eltern mitversichert sind. Die Krankenkassen klären Sie hierzu gerne auf.
Der Semesterbeitrag ist übrigens keine Studiengebühr, sondern ein Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben der Hochschule inklusive einer Abgabe an das Studentenwerk Rostock.
Wenn Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, können Sie sich bei der Studienberatung im Erdgeschoss des Hauses 21 in die Warteschlange der zukünftigen Erstsemester einreihen. Nach all dem verlassen Sie mit einem vorläufigen Studentenausweis und einer Mappe wertvoller Informationen den Campus – als Student!
Bis Mitte/Ende September können Sie nun in Ruhe Ihre freien Tage genießen!