Zulassung und Bewerbung
Zulassung
Studienbewerber, die im Rahmen des internationalen Master-Studienganges Wirtschaftsinformatik studieren möchten, sind an beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert.
Gilt für Studienbewerber aus Polen:
Studenten, die aus Polen kommen, bewerben sich direkt an der Universität Stettin. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der Hochschule Wismar als auch von der Universität Stettin.
Notwendige Dokumente sind folgende:
Universität Stettin
- Zulassungsantrag zum Studium und 3 aktuelle Lichtbilder (35 x 45 mm)
- Zeugnis über berufsqualifizierenden Abschluss (amtl. beglaubigte Kopie)
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über Zahlung einer Aufnahmegebühr (85 zl)
Das wesentliche Element beim Qualifikationsverfahren an der Universität Szczecin ist Wettbewerb, der auf der Punktzahl aus den Ergebnissen der Abitur- bzw. Reifprüfung oder aus Abschlusszeugnis einer Oberschule basiert.
Hochschule Wismar
- Zulassungsantrag zum Studium und aktuelles Lichtbild
- Zeugnis über berufsqualifizierenden Abschluss (amtl. beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Zertifikat der deutschen (DSH II, TESTAF) Sprache
Gilt für Studienbewerber aus Deutschland:
Studenten, die aus Deutschland kommen, bewerben sich direkt an der HS Wismar bis 15.07 jedes Jahres. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin.
Die notwendigen Dokumente sind folgende:
Hochschule Wismar
- Zulassungsantrag zum Studium und aktuelles Lichtbild
- Zeugnis über berufsqualifizierenden Abschluss (amtl. beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer Krankenversicherung
Universität Stettin
- Zulassungsantrag zum Studiumund 3 aktuelle Lichtbilder
- Nachweis einer Krankenversicherung (gilt nur während des Aufenthaltes an der Universität Stettin)
- Kopie des Personalausweises bzw. Passes
- Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)
- Zeugnis über berufsqualifizierenden Abschluss (amtl. beglaubigte Kopie)
Nicht polnischsprachige Zeugnisse und Dokumente müssen Sie in Form einer beglaubigten Übersetzung vorlegen.
Gilt für ausländische Studienbewerber:
Alle ausländischen Studienbewerber bewerben sich entweder an der HS Wismar oder an der Universität Stettin (zur Auswahl). Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin.
Zusätzlich zu den oben erwähnten sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Zertifikat der deutschen (DSH, TESTAF) bzw. englischen (TOEFL) bzw. polnischen Sprache