Akkreditierung
Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht der Hochschule Wismar wurde von der FIBAA im Juli 2011 für den Zeitraum bis Ende Wintersemester 2018/2019 ohne Auflagen reakkreditiert.
Das Erfordernis der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung für Bachelor- und Masterstudiengänge wurde 1998 durch Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt.
Aufgabe der Programmakkreditierung ist es, fachlich-inhaltliche Mindeststandards durch Beurteilung der vorgelegten Konzepte für Bachelor-, Master- und Weiterbildungsprogramme festzustellen, zu überprüfen sowie Ausbildungsfunktion und Studierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, zu bewerten.
Ziel ist es, die Qualität der Bachelor- und Masterstudiengänge zu sichern, Transparenz über das differenzierte Studienangebot der Hochschulen herzustellen und nationale sowie internationale Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten.
Mehr Informationen unter http://www.fibaa.org