Satzung
Vorstand |
über uns
§ 1 Name und Sitz
Der "Börsenverein der Hansestadt Wismar e. V." mit Sitz in Wismar verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Aktienkultur in Wismar und Umgebung. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen,Seminaren und Exkursionen. Der "Börsenverein der Hansestadt Wismar e. V." strebt die Mitgliedschaft im "Bundesverband der Börsenvereine an Deutschen Hochschulen" (BVH) an.
§ 2 Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
Der Verein wird in das Vereinsregister Wismar eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zwecksetzung des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aktien und Wertpapiere sind in der Bundesrepublik Deutschland noch immer im Vergleich zu anderen Spar- und Anlageformen, wie Sparbücher oder Kapitallebensversicherungen, unterrepräsentiert. Das liegt zum einen an der konservativen Einstellung der deutschen Sparer und zum anderen an mangelnden Informationen über Börse, Aktien und Wertpapiere. Der "Börsenverein der Hansestadt Wismar e.V." möchte der breiten Öffentlichkeit durch Seminare, Vorträge, Exkursionen und gegenseitigen Austausch Börsenfachwissen der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
§ 4 Organe des Vereins
Der Verein besteht aus dem Vorstand und der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat 1 Woche vorher schriftlich zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung findet jährlich zu Beginn des Wintersemesters statt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit 2/3- Mehrheit gewählt und besteht aus mindestens drei, dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister, jedoch aus höchstens 5 Mitgliedern. Den ersten Vereinsvorstand wählen die Gründungsmitglieder.
§ 5 Mitgliedschaft im Verein
Mitglieder des "Börsenvereins der Hansestadt Wismar e. V." können alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und alle juristischen Personen, die dem Zweck des Vereins förderlich sind, werden. Mitglied des Vereins können die Personen nur werden, wenn sie die Vereinssatzung anerkennen. Die Mitgliedschaft im Verein wird mit einem formlosen Aufnahmeantrag beantragt und durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit entschieden. Es ist eine Aufnahmegebühr von 10,- Euro zu entrichten. Mitglieder des Vereins zahlen einen Semesterbeitrag von 20 ,- Euro, Studenten zahlen einen Semesterbeitrag von 10,- Euro, welcher im Voraus zu zahlen ist.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur am Ende eines Semesters möglich und ist mindestens einen Monat im Voraus schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Mitglieder die gegen die Vereinssatzung verstoßen können auf Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft ist formell erst beendet, wenn alle Mitgliedsbeiträge bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses bezahlt sind. Bei mehr als dreimonatigem Zahlungsrückstand eines Mitgliedes kann der Vorstand das Ende der Mitgliedschaft feststellen.
§ 6 Geschäftsführung, Vertretung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden des Vereins oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart.
§ 7 Verwendung der Vereinsmittel
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben von Euro 250,- und darüber müssen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 8 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann mit einer ¾ - Mehrheit von allen Mitgliedern beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins an die Fachhochschule Wismar und soll ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Wissenschaft und der Forschung verwendet werden.